Disclaimer

XPRESS Ventures Beteiligungs GmbH · Sitz: Greven · Registergericht: AG Steinfurt HRB 6151
Geschäftsführung: Matthias Friese, Adrian Graf
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.

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Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, jeweils neuester Fassung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die ADSp 2017 in Ziffer 22 bis 27 Haftungsregelungen enthalten, die z.T. von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Die ADSp 2017 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 8,33 SZR/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg, sowie ferner je Schadenfall auf 1,25 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für den Bereich der verfügten Lagerung begrenzt Ziffer 24 ADSp 2017 die Haftung des Spediteurs für Güterschäden auf 8,33 SZR/kg, höchstens jedoch 35.000 Euro je Schadenfall. Besteht der Schaden eines Auftraggebers in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestands, ist die Haftung des Spediteurs abweichend vom Vorgenannten der Höhe nach auf 70.000 Euro pro Jahr begrenzt. Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist auf 35.000 Euro je Schadenfall begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung des Spediteurs mit Ausnahme von Personenschäden und Schäden an Drittgut, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, bei einer verfügten Lagerung auf 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis begrenzt, bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche.

All our business is transacted exclusively on the basis of the German Freight Forwarders' Standard Terms and Conditions (ADSp), latest version. We hereby inform you that the ADSp 2017 include deviations from the legal regulations on liability in clauses 22 till 27. Pursuant to clause 23 ADSp 2017, liability for damage/loss to goods according to § 431 HGB (German Commercial Code) is limited to 8,33 SDR/kg whilst in the custody of the freight forwarder and in case of multimodal carriage incl. sea transport to 2 SDR/kg, as well as 1,25 million Euro or 2 SDR/kg per Damage Case, whichever amount is higher. According to clause 24 ADSp 2017, in case of ordered warehousing the liability of the Freight Forwarder is limited to 8,33 SDP/kg and a maximum of 35,000 Euro per Damage Case. In case of a difference between calculated stock and actual stock of the inventory, the liability is limited to 70,000 Euro. In case of ordered warehousing, excluding personal injury or damages to goods of third parties, liability is always limited to 2,5 million Euro per Damage Event, in case of more than one claimant, the Freight Forwarder’s liability shall be proportionate to individual claims.